AGB´s

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Wendler Uwe Däfernstraße 13A   71549 Auenwald

 

1.    Anwendungsbereich
1.1    Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Auskünften.
1.2    Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3    Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

2.    Vertragsabschluss
2.1    Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

3.    Preise, Preislisten
3.1    Unsere Preise gelten ab Werk. Die Preise sind netto, ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).  Die MwSt. wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
3.2    Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
3.3    Nebenkosten wie Kosten der Verpackung, Transport und Versicherung sind in den Preisen nicht enthalten und berechtigen uns zur anteiligen Berechnung.

4.    Zahlung
4.1    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Nach 30 Tagen tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein, §286 Abs. 3 BGB.
4.2    Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Mahngebühren. Verzugszinsen gemäß §286 BGB – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – stehen uns bei Zahlungsverzug zu.
4.3    Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.4    Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Rechnungen, auch mit anderen Zahlungszielen, zur sofortigen Zahlung fällig.

5.    Lieferung, Lieferzeit
5.1    Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
5.2    Ebenso verlängern sich die Lieferfristen angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung durch uns, auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretenden Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, sowie das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung von Lieferungen erforderlicher Genehmigungen, zurückzuführen ist.
5.3    Kommen wir mit der Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadensersatz- ansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
5.4    Zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt.

6.    Gefahrübergang
6.1    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
6.2    Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg bewirkt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschaden zu versichern.

7.    Eigentumsvorbehalt
7.1    Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
7.2    Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns doch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehalts-ware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht.
7.3    Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7.4    Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Wege der Pfändung, unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung geschieht dies durch Zusendung einer Ablichtung des Pfändungs- protokolls an uns.
7.5    Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus §7 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurücktreten und die Ware herauszuverlangen.
7.6    Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit frei zu geben, als der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8.    Beanstandungen
8.1    Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.

9.    Gewährleistung
9.1    Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkür-zungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungs-rechte ein.

10.    Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
10.1    Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbe-sondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Gründen auch immer -  
- nur bei Vorsatz und grober  Fahrlässigkeit
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.
10.2    Für Schäden infolge Nutzung von gelieferten Artikeln, die insbesondere mit Flüssigkeiten, Kühlschmierstoffen oder Ölen durch den Anwender verunreinigt sind. Diese Verunreinigungen durch den Produktionsprozess sind unverzüglich durch Reinigungsmittel zu entfernen.
10.3    Für Schäden durch gelieferte Bodenroste ohne Anlaufschräge (Auftrittkante).
10.4    Für Schäden durch Montage beim Besteller. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Besteller die durch uns geleistete Montage unverzüglich zu kontrollieren und abzunehmen hat. Der Besteller bestätigt diese Abnahme mit der Unterschrift auf dem Lieferschein.
10.5    Für Schäden durch gelieferte Bodenroste allgemein.
10.6    Für Schäden durch gelieferte Podeste allgemein.
10.7    Für Schäden durch gelieferte Reinigungsmittel allgemein.
10.8    Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11.    Beschaffenheitsmerkmale
11.1    Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnun-gen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technische Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unver-bindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns aus-drücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezo-genen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestel-lers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zu-stimmung  nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten zugänglich gemacht werden.

12.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1    Erfüllungsort ist Auenwald.
12.2    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben
12.3    Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.4    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Besteller, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit  der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen jeweils durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.                                                                                                                   
Stand 12.09.2018

Share by: